
Nexx- Trader
Bitte lesen Sie unsere Lizenzbestimmungen
Lizenzbestimmungen
Lizenzbestimmungen Liefer- u. Verkaufsbedingungen zum Erwerb von Nexx-Trader
Softwarelösung
Der Vertrag kommt mit Novara-IT/ Petra E. Paulsen Rainächer 23
CH-5332 Rekingen zustande.
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Lizenzbestimmungen beziehen sich auf alle mit Nexx-Trader
Software geschlossenen Kaufverträge für die kostenpflichtigen Versionen und Produkte
des Nexx-Trader Softwareproduktes (3in1 Anzeigenmarkt-Lizenz), hergestellt durch
Novara-IT / Petra E. Paulsen Rainächer 23 CH-5332 Rekingen.
1.2 Es gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung.
Mündlichen Nebenabreden oder etwaigen Geschäftsbedingungen des Käufers
werden bereits jetzt widersprochen/nicht akzeptiert.
1.3 Mit dem Kauf, Download bzw. Auslieferung per E-Mail und der Installation
des Nexx-Trader Softwareproduktes erklären Sie Ihr Einverständnis
mit den vorliegenden Lizenzbestimmungen. Sind Sie mit den vorliegenden Bestimmungen
nicht einverstanden, dürfen Sie die Kopie des Nexx-Trader Softwareproduktes
weder Kaufen, noch installieren. Mit Bezahlung des Kaufbetrages findet die Akzeptanz
der Lizenzbestimmungen von Nexx-Trader statt.
1.4 Ihr Recht zur Nutzung des Nexx-Trader Softwareproduktes erlischt automatisch,
wenn eine der Bedingungen dieser Lizenzbestimmungen verletzt wird. Beim Erlöschen
des Nutzungsrechts sind Sie dazu verpflichtet, das Nexx-Trader Softwareprodukt
auf den verwendeten Servern und Datenbanken zu löschen sowie alle Kopien
des Nexx-Trader Softwareproduktes, einschließlich der mitgelieferten Dokumentation
und etwaigen veränderten und geänderten Versionen des Nexx-Trader
Softwareproduktes (Adaptionen/Eigenadaptionen), zu vernichten.
1.5 Nexx-Trader ist für Inhalte, die Dritte in einem erworbenen Nexx-Trader
Softwareproduktes einstellen, nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Firma Nexx-Trader
durch den Vertrieb des Nexx-Trader Softwareproduktes weder Anbieterin eigener
Informationen gemäß § 8 TDG, noch Dienstanbieterin fremder Informationen
gemäß § 11 TDG.
2. Lizenzumfang
Das von Ihnen erworbene Nexx-Trader Softwareprodukt ist ausschließlich
für den in der Registrierungsmaske beim Kauf der Software eingetragenen
Anwender lizenziert und wird ausschließlich diesem auf Dauer überlassen.
Wird der Kauf der Software als Reseller bzw. Händler für einen Kunden
getätigt bzw. eine Vermittlung getätigt, so ist dieser der Lizenznehmer
und die Adressdaten sind Novara-IT unverzüglich zu melden.
2.1 Vervielfältigungen
Sie dürfen die Software nicht vervielfältigen:
2.1.1 Erlaubt ist eine Installation des Nexx-Trader Softwareproduktes, das bedeutet
das Installieren der Software auf einem Server unter Verwendung einer Datenbank
und einer einzigen Domain, sowie das Installieren auf einem lokalen PC-System,
welches der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.
2.1.2 Sie dürfen darüber hinaus eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken
vornehmen. Es darf jedoch nur jeweils eine einzige Sicherungskopie des Nexx-Trader
Softwareproduktes angefertigt und aufbewahrt werden. Die Sicherungskopie ist
als solche des überlassenen Nexx-Trader Softwareproduktes zu kennzeichnen
und darf nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden/sein.
2.1.3 Aus Gründen der Datensicherheit und Sicherstellung der Reaktivierung
eines Computersystems nach einem Totalausfall dürfen Sie durch turnusmäßige
Sicherung des gesamten Datenbestands einschließlich der eingesetzten Computerprogramme
(z.B. durch den Einsatz eines Bandlaufwerks), Sicherungskopien in der zwingend
erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend
zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen
Zwecken und zum Zweck der Reaktivierung verwendet werden.
2.1.4 Der Anwender darf zusätzlich eine Kopie des Nexx-Trader Softwareproduktes
als Testversion auf einem Server installieren, um Änderungen am Quellcode,
Templates oder an der Datenbank überprüfen zu können. Die Testversion
darf ausschließlich von Ihnen genutzt und nicht als öffentliche Software
betrieben werden. Das Internet zeichnet durch Webprotokolle Zugriffe bei Providern
auf.
2.1.5 Weitere Vervielfältigungen dürfen nicht angefertigt werden.
2.2 Mehrfachnutzung
2.2.1 Das Nexx-Trader Softwareproduktes darf auf einen Ihnen zur Verfügung
stehenden Server eingesetzt werden. Wechseln Sie den Server, müssen Sie
das für Sie lizenzierte Nexx-Trader Softwareproduktes von dem bisher verwendeten
Server vollständig löschen. Gleiches gilt für die Verwendung
der Tabellen (tables) des Nexx-Trader Softwareproduktes innerhalb der genutzten
Datenbank.
2.2.2 Ein mehrfaches zeitgleiches, mindestens aber zweifaches Installieren,
Speichern, Betreiben, Verwenden oder Benutzen des Nexx-Trader Softwareproduktes
auf einem oder mehreren Servern oder mit einer oder mehreren Datenbanken ist
unzulässig. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie eine Installation des
Nexx-Trader Softwareproduktes auf einem Server mit zwei Datenbanken verwenden
möchten oder wenn Sie innerhalb einer Datenbank zwei Versionen der Tabellen
des Nexx-Trader Softwareproduktes verwenden.
2.2.3 Möchten Sie das Nexx-Trader Softwareprodukte auf einem oder mehreren
Servern oder mit einer oder mehreren Datenbanken zeitgleich installieren, speichern,
betreiben und/oder verwenden, müssen Sie eine entsprechende Anzahl von
Softwarekopien des Nexx-Trader Softwareproduktes erwerben (Folgelizenzen werden mit einem Preisnachlass von bis zu 25% angeboten).
2.3 Veränderungen
2.3.1 Sie dürfen den Quellcode des Nexx-Trader Softwareproduktes sowie
die entsprechende durch Tabellen zugeordnete Datenbankstruktur der Software
auf eigenes Risiko verändern, bearbeiten und auf Ihre Bedürfnisse
sowohl grafisch als auch funktional anpassen. Die Quelltexte der Nexx-Trader
Softwareprodukte werden weitgehend undokumentiert ausgeliefert. Ein Anspruch
auf Kommentierung bzw. Dokumentation besteht nicht. Die in Satz 1 genannten
Veränderungen des Nexx-Trader Softwareproduktes oder Teile hiervon dürfen
nur unter der Voraussetzung der Ziffer 2.2 (Mehrfachnutzung) verwendet werden.
Durch Novara-IT verschlüsselter Quellcode (ca. 4%) darf nicht entschlüsselt oder entfernt werden, da Dieser zur Authentifizierung der Software dient.
2.3.2 Copyrightvermerke, Seriennummern sowie sonstige der Software- und Quellcodeidentifikation
dienende Merkmale des Nexx-Trader Softwareproduktes, insbesondere die sichtbaren
Hinweise "Nexx-Trader (Version), entwickelt von Nexx-Trader" oder
Teile der genannten Copyrighthinweise sowie der darin enthaltene Link, dürfen
auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für
eine Unterdrückung oder Unkenntlichmachung.
2.3.3 Die gemäß Ziffer 2.3.2 genannten Copyrightvermerke, Seriennummern
sowie die sonstigen der Software- und Quellcodeidentifikation dienenden Merkmale
des Nexx-Trader Softwareproduktes sind in geänderte oder bearbeitete Versionen
des Nexx-Trader Softwareproduktes zu übernehmen.
2.3.4 Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie von Novara-IT eine Zusatzlizenz
erwerben, durch die Sie berechtigt sind, ausschließlich die sichtbaren
Copyrighthinweise zu entfernen. Mit dem Entfernen oder Verändern der sichtbaren
Copyrighthinweise räumt Ihnen Novara-IT keine weiteren Nutzungsrechte
als die in den Ziffern 2.1 und 2.2 genannten ein.
2.4 Weitergabe
2.4.1 Sie sind berechtigt, die beim Kauf auf Sie lizenzierte Version des Nexx-Trader
Softwareproduktes sowie die dazugehörige Dokumentation, auf Dauer an einen
neuen Anwender zu verkaufen oder zu verschenken, vorausgesetzt, der neue Anwender
erklärt sich mit den vorliegenden Lizenzbestimmungen einverstanden und
sendet diese Unterzeichnet an Novara-IT und registriert sich somit als neuer
Anwender. Sie dürfen das Nexx-Trader Softwareprodukt neuen Anwendern nicht
überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der neue Anwender
werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen
herstellen.
2.4.2 Ein Vermieten, Verleasen oder Weiterlizenzieren des Nexx-Trader Softwareproduktes oder auch Teile davon
zu Erwerbszwecken ist unzulässig.
Das Softwareprodukt Nexx-Trader darf ohne die Zustimmung der Firma Novara-IT (Petra E. Paulsen) ausschliesslich vom Käufer selbst betrieben werden. D.h. auch die Domain auf der das Softwareprodukt Nexx-Trader eingesetzt wird muss auf den Namen des Käufers registriert sein.
Der Betrieb der Software von einer Dritten Person bedarf der schriftlichen Zustimmung (mit Unterschrift) der Firma Novara-IT (Petra E. Paulsen)
2.4.3 Sie sind dazu verpflichtet, die vorliegenden Lizenzbestimmungen, die Ihnen
beim Kauf des Nexx-Trader Softwareproduktes mitgeliefert wurden (PDF), aufzubewahren.
Vor der Weitergabe des Nexx-Trader Softwareproduktes müssen Sie diese dem
neuen Anwender zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorlegen. Die Lizenzbedingungen
können jederzeit auf der Internetseite des Nexx-Trader Softwareproduktes unter www.nexx-trader.com/lizenzbestimmungen.php
eingesehen werden.
2.4.4 Sie sind vertraglich Verpflichtet, die Firma Novara-IT bei Verkauf eines
Nexx-Trader Softwareproduktes schriftlich unter Angabe Ihrer Kunden-Nr.-/ vollständiger
Anschrift, sowie Name und Anschrift des Käufers, umgehend mitzuteilen (software@nexx-trader.com).
Dies vermeidet eine Initialisierung zur Überprüfung auf unerlaubten
Einsatz unserer Software.
2.4.5 Im Falle der Weitergabe müssen Sie dem neuen Anwender die vollständigen
Programmkopien bzw. sämtlich vorhandene Sicherheitskopien und Updates übergeben
und die nicht übergebenen Kopien und Updates vollständig löschen.
Bei Weitergabe der Lizenz, erlischt Ihr Recht zur Nutzung des Nexx-Trader Softwareproduktes.
2.4.6 Die Support- & Serviceleistungen von Novara-IT sind mit Verkauf
Ihrer Lizenz erloschen und können nicht an den neuen Lizenznehmer übertragen
werden. Hierfür besteht für den neuen Lizenznehmer die Option, Support-
& Serviceleistung neu einzukaufen.
2.4.5 Mit Übernahme/Verkauf stimmt der neue Lizenzinhaber den Lizenzbestimmungen
zu. Es gilt jeweils die aktuelle Fassung auf der Website von Nexx-Trader.com .
3. Mängelansprüche
3.1 Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik
nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen
auszuschließen. Sollten Fehler der Software in Berechtiger Art und Weise
gefunden werden, welche auf ein Verschulden durch Novara-IT zurückzuführen
sind, so ist Novara-IT eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu gewähren.
Mäengelansprüche sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Lieferung bekannt zu geben
3.2 Mängel an dem gelieferten Nexx-Trader Softwareprodukten werden von
Novara-IT gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 des Bürgerlichen
Gesetzbuches innerhalb von einem Jahr, gegenüber Verbrauchern im Sinne
des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches innerhalb von 2 Jahren, beginnend
nach Erhalt des Nexx-Trader Softwareproduktes, behoben. Dies geschieht nach
Wahl von Novara-IT durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung
eines mangelfreien Nexx-Trader Softwareproduktes (Ersatzlieferung). Das vom
Kunden veränderte Softwareprodukt muss hierbei nicht beachtet werden. Es
wird eine Ursprungsversion (wie Erstinstallation) geliefert.
3.2.1 Es kann im Rahmen eines Servicevertrages die Dauer der Gewährleistung
verändert werden, so dass ein permanenter Support zur Verfügung steht.
3.3 Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist
die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen
anzusehen, kann der Anwender nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern, vom Vertrag
zurücktreten oder Schadensersatz verlangen, welcher sich maximal auf die
Höhe der Lizenzgebühr beschränkt. Die beiden letztgenannten Ansprüche
regeln sich nach Ziffer 4 der vorliegenden Bestimmungen.
3.4 Vom Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen,
wenn der Firma Novara-IT hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung
eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, z.B.
wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, begründete
Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit
aus sonstigen Gründen vorliegt.
4. Haftung, Update/Upgrade und Bugfixes
4.1 Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen
richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den
vorliegenden Bestimmungen.
4.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit haftet die Firma Novara-IT neben einer grobfahrlässigen oder
vorsätzlichen Pflichtverletzung auch für eine fahrlässige Pflichtverletzung
nicht. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen der Firma Novara-IT.
4.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§
14 Produkthaftungsgesetz).
4.4 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet die Firma Novara-IT
unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit
sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern im Sinne
des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches haftet Novara-IT für
Erfüllungsgehilfen nur nach Ziffer 4.5 dieser Haftungsklausel.
4.5 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Novara-IT nur, sofern eine
Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks
von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht
ist die Haftung Summenmäßig beschränkt auf das Fünffache
des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung
im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss.
4.6 Novara-IT haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die aufgrund
einer Nutzung oder Verwendung einer im Quellcode veränderten oder geänderten
Version einer von Novara-IT herausgegebenen Software entstanden sind.
4.7 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand
beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung
von Sicherungskopien eingetreten wäre. Sicherheits- u. Installationshinweise
sind zu beachten. Der Kunde hat regelmäßig und vor allem vor Aufspielung
einer Erweiterung eine Sicherheitskopie seines Gesamtdatenbestandes zu machen.
4.8 Die vorstehenden Regelungen gelten auch für sämtliche Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma Novara-IT.
4.9 Sichern Sie Ihre Daten vor dem Upgrade! Für die rechtzeitige Sicherung
der Daten trägt allein der Kunde die volle und ganze Verantwortung. Leistungen
und Features der ursprünglichen Nexx-Trader Software werden beim Upgrade
automatisch gelöscht. Dies betrifft z.B. die für Nexx-Trader verwendete
Datenbank. Bei einem Upgrade mit umfangreicher oder gänzlicher Strukturänderung
können die Daten Ihrer Nexx-Trader Software ganz gelöscht werden.
Sicherheits- u. Installationshinweise sind zu beachten.
5. Untersuchungs- und Rügepflichten
5.1 Sie sind dazu verpflichtet, die gelieferte Software auf offensichtliche
Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, wie z.B. eine Fehlfunktion
der Installationsroutine (sofern mitgeliefert), sind bei der Firma Novara-IT
innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Mängel,
die nicht offensichtlich sind, müssen bei der Firma Novara-IT innerhalb
von zwei Wochen nach dem Erkennen gerügt werden.
5.2 Ist der Kauf der Software für beide Teile ein Handelsgeschäft,
sind Sie dazu verpflichtet, das gelieferte Nexx-Trader Softwareprodukt innerhalb
von 8 Werktagen nach Lieferung zu untersuchen, insbesondere im Hinblick auf
die Vollständigkeit der Software sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender
Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar
sind, müssen der Firma Novara-IT innerhalb weiterer 8 Werktage schriftlich
gemeldet werden. Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen
Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen
nach Entdeckung unter Einhaltung der dargelegten Rügeanforderungen gerügt
werden.
5.3 Die Mängel, insbesondere aufgetretene Symptome, sind nach Kräften
detailliert zu beschreiben.
5.4 Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflichten gilt das gelieferte
Nexx-Trader Softwareprodukt in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
6. Rechtswahl und Gerichtsstand
6.1 Im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesen Lizenzbestimmungen
gilt das Recht der schweizer Eidgenossenschaft (schweizer Recht) unter Ausschluß
des UN-Kaufrechts.
6.2 Sofern Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen
sind, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung
dieser Lizenzvereinbarung entstehen, Aarau als Gerichtstand vereinbart.
7. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Lizenzvereinbarung sind Sie
befugt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher
Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
8. Sonstiges
8.1 Novara-IT hat das Recht, den Anwender dieser Software zu jeder Zeit zu
kontaktieren, um ihn von Aktualisierungen von Produkten und Dienstleistungen,
die in Zusammenhang mit dieser Software stehen, zu informieren.
8.2 Alle zur Verfügung gestellten Webseitenvorlagen sind von Novara-IT
urheberrechtlich geschützt.
Alle mit der Software zur Verfügung gestellten Bilder,zur Nutzung in
Webseiten, dürfen nur im Nexx-Trader Softwareprodukt verwendet werden und
dürfen für keinen anderen Zweck verwendet werden.
8.3 Wir liefern unsere Software nach Zahlungseingang binnen 24h aus, wobei hier
der 18h- Lieferservice greift. Bestellungen mit einem Zahlungseingang bis 18h
werden noch am gleichem Tag zur standardmäßigen Auslieferung per
E-Mail gebracht.
8.4 Die von uns akzeptierten Zahlungsweisen sind Vorkasse per Banküberweisung,
PayPal, Barzahlung. Sie können uns auch anerkannte Überweisungsbelege
Ihrer Hausbank per Fax/Post/Mail zusenden, um den Ausliefervorgang per E-Mail
zu beschleunigen.
8.4.1 Auftrags- u. Zahlungsgrundlage ist die Auftragsbestätigung von Novara-IT.
Eine Rechnung (ohne Mwst. da Mwst befreit) erhält der Anwender nach Zahlungseingang.
Rechnungen werden immer erst nach gebuchter Zahlung erstellt. Auch Grundlage
zum Mahn- bzw. Inkassovorgang dient hier die Auftragsbestätigung.
8.5 Nexx-Trader Softwareprodukte und/oder Komponenten wie Module werden ohne Funktionalitäts-
garantie für die von Ihnen eingesetzte/angewandte Hard- und Softwareausgeliefert.
Die Voraussetzungen zum Betrieb der Nexx-Trader Software ist im Vorfeld abzu-
klären.
8.6 Die Rückgabe von per e-Mail / Download ausgelieferter Software ist
grundsätzlich ausgeschlossen, ebenso eine auf Sie adaptierte oder individualisierte Software (u.a. Auftragsprogrammierung).
9.0 Gemäß § 3 FernAbsG sowie §
361a BGB (neu) haben Sie die Möglichkeit, jeden Vertragsabschluß
im Fernabsatz innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu widerrufen. Gemäß
§ 3, Abs. 2.1 FernAbsG gilt dies nicht bei Fernabsatzverträgen "zur
Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig
auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund
ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind…".
Gemäß § 3, Abs. 2.2 FernAbsG gilt dies ebenfalls nicht bei Fernabsatzverträgen
"zur Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom
Verbraucher entsiegelt worden sind".
10.0 Wir sind autorisiert, von Ihnen in Auftrag gegebene
bzw. abweichende Bestellungen geändert und/oder angepaßte Softwareprodukte
zu liefern, sofern dessen Funktionalität hierbei nicht elementar eingeschränkt
ist bzw. wird. Unsere Copyright-Hinweise sind immer und überall –
sofern nicht durch eine Kaufrechnung nachweisbar entfernt- anzuzeigen; unverändert
und unseren Urangaben entsprechend. Sollte hierbei ein Verstoß festgestellt
werden können (wobei die weiten des Internets als Referenzbasis dienen
und meist zur Aufdeckung derartigem Verhalten führen) führt dies zum
Verlust Ihrer Lizenz ohne den Anspruch auf Rückerstattung des von Ihnen
getätigten Kaufpreises. Das heißt, dass die Software zu löschen
und vernichten ist (Backups inklusive) und nicht mehr verwendet werden darf.
Verstöße hier werden Straf- u. Zivilrechtlich durch Novara-IT verfolgt.
11.0 Sollte ein Rechnungsbetrag innerhalb 10 Tagen
nicht bezahlt sein, tritt automatisch und ohne vorherige Ankündigung ein
Zahlungsverzug ein. Unser Inkassobüro wird anschließend ohne Rückmeldung
mit dem Einzug des offenen Saldos beauftragt. Eventuelle Verträge werden
automatisch aufgekündigt und eine Geschäftsbeziehung insoweit eingestellt,
dass lediglich eine Lieferung/Tätigkeit gegen Vorkasse getätigt werden
kann. Mietverträge werden aufgekündigt und der restliche Gesamtbetrag
in Rechnung gestellt.






























